Vollwartungsvertrag
Vorteile bei Abschluss eines Vollwartungsvertrages:
Der Vollwartungsvertrag gilt für Sie als Garantie mit dem folgende Leistungen abgedeckt sind:
- Überprüfen und Nachstellen sämtlicher Kontakte an den Schützen und Relais der Steuerung.
- Überprüfen und Nachstellen sämtlicher Schalter und Taster im Schacht, an den Schachtabschlüssen und an der Kabine.
- Überprüfen und Einstellen der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
- Überprüfen und Nachstellen der Triebwerksbremse.
- Überprüfen und Nachstellen der Schachttürverschlüsse.
- Überprüfen und Nachspannen der Trag- und Reglerseile.
- Überprüfen der Aufzugsmaschine, Treibscheibe und Ablenkrollen; ergänzen von Öl und Fett an allen Lagerstellen.
- Überprüfen des Schleppkabels.
- Reinigung und Schmierung aller beweglichen Teile (ausgenommen Tragseile).
- Reinigung des Triebwerkraumes, des Fahrkorbdaches und der Schachtgrube.
- Tausch der Beleuchtungskörper in der Kabine
Bei hydraulischen Antrieben weiters:
- Einstellen des Überdruckventils.
- Überprüfen der Pumpe und des Motors.
- Überprüfen und Einstellen der Ventile.
AN macht den AG auf abgenutzte, auszuwechselnde Bauteile aufmerksam, um die bestmögliche Betriebssicherheit bieten zu können.
- AN legt an der Anlage im Triebwerksraum ein Wartungsbuch auf. Das Buch wird vom AN beigestellt und wird bei Bedarf erneuert. Im Wartungsbuch sind alle Wartungs- und Reparaturarbeiten vom Monteur einzutragen.
- AN liefert alle im Zuge der Wartung erforderlichen Reinigungs- und Schmiermittel.
- AN verpflichtet sich sämtliche abgenützte bzw. kaputte Teile auf seine Kosten zu ergänzen, bzw. zu Reparieren oder auszutauschen.
- Schäden die aufgrund von mutwilliger Beschädigung entstanden sind nicht im Preis enthalten.
- Störungen, die auf unsachgemäße Handhabung, bzw. Verschmutzung zurückzuführen sind, sind nicht im Vollwartungsvertrag inkludiert, alle anderen Störungen werden vom AN übernommen und sind somit im Vollwartungsvertrag inkludiert.
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Störung melden
Wir beheben Aufzugsstörungen bis zum nächsten Werktag- insofern nicht grobe Reparaturarbeiten notwendig sind.

Service-Hotline 0-24 Uhr
01/ 789 90 87
» ÖNORM 13015
Die Wartungsarbeiten richten sich nach der ÖNORM EN 13015 in der die Regeln für die Wartungsarbeiten genau beschrieben sind.
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Normalwartungsvertrag
- Überprüfen und Nachstellen sämtlicher Kontakte an den Schützen und Relais der Steuerung.
- Überprüfen und Nachstellen sämtlicher Schalter und Taster im Schacht, an den Schachtabschlüssen und an der Kabine.
- Überprüfen und Einstellen der sicherheitstechnischen Einrichtungen.
- Überprüfen und Nachstellen der Triebwerksbremse.
- Überprüfen und Nachstellen der Schachttürverschlüsse.
- Überprüfen und Nachspannen der Trag- und Reglerseile.
- Überprüfen der Aufzugsmaschine, Treibscheibe und Ablenkrollen; ergänzen von Öl und Fett an allen Lagerstellen.
- Überprüfen des Schleppkabels.
- Reinigung und Schmierung aller beweglichen Teile (ausgenommen Tragseile).
- Reinigung des Triebwerkraumes, des Fahrkorbdaches und der Schachtgrube.
- Bei hydraulischen Antrieben weiters:
- Einstellen des Überdruckventiles.
- Überprüfen der Pumpe und des Motors.
- Überprüfen und Einstellen der Ventile.
- AN macht den AG auf abgenutzte, auszuwechselnde Bauteile aufmerksam, um die bestmögliche Betriebssicherheit bieten zu können.
- AN legt an der Anlage im Triebwerksraum ein Wartungsbuch auf. Das Buch wird vom AN beigestellt und wird bei Bedarf erneuert. Im Wartungsbuch sind alle Wartungs- und Reparaturarbeiten vom Monteur einzutragen.
- AN liefert alle im Zuge der Wartung erforderlichen Reinigungs- und Schmiermittel.
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» Betriebsvorschriften
Auszug aus dem Wiener Aufzugsgesetz § 10. Der Betreiber oder die Betreiberin hat dafür zu sorgen, dass der Aufzug den Vorschriften dieses Gesetzes sowie der Betriebs- und Wartungsanleitung des Aufzuges entsprechend betrieben und instandgehalten wird.
Die Gewährleistung der Betriebssicherheit liegt somit im Verantwortungsbereich des Betreibers einer Liftanlage und nicht bei der Aufzugsfirma.
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